Unfall mit Müllcontainer

Wird ein Müllcontainer während eines Sommersturms gegen ein Auto geschleudert, erhält der Besitzer des Wagens meist keinen Schadensersatz vom Hauseigentümer. Geklagt hatte ein Autofahrer aus Lichtenfels. Gegen dessen Nissan war während eines heftigen Sommergewitters ein im Hof eines Miethauses abgestellter Müllcontainer geschleudert worden . Schaden: rund 2.500 Euro. Dafür machte der Kläger aber nicht den Sturm, sondern den Eigentümer des Mietshauses verantwortlich. Der habe es versäumt, den auf vier Rollen stehenden Container ordnungsgemäß zu sichern. Insbesondere sei die Pedalbremse nicht vollständig arretiert gewesen. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Der Hauseigentümer habe keine Verkehrssicherungspflichten verletzt und hafte deshalb nicht für den Schaden am Auto des Klägers. Und das obwohl ein Gutachter festgestellt hat, dass sich der Container bei vollständig gesicherter Bremse nicht losgerissen hätte. Denn bislang habe es bei Sturm keine Unfälle mit dem Abfallgefäß gegeben. Für eine besondere Kontrolle des Containers auf Standfestigkeit bestand deshalb für den Hausbesitzer kein Anlass, urteilte das Gericht .

LG Coburg, 33 S 38/06

Kinderlärm

Wegen von Kindern verursachten Lärms kann der Vermieter nicht ohne weiteres den Mietvertrag kündigen. Die Nachbarn müssen diese Beeinträchtigung bis zu einem gewissen Grad hinnehmen, entschied das Gericht. Erst wenn die Grenze zur Unerträglichkeit überschritten werde, könne der Vermieter einschreiten. Was jedoch Ausdruck des normalen Spiel- und Bewegungsdranges von Kindern ist, wie etwa Rennen, Schreien, Poltern oder Fernsehgeräusche, sei nicht zu beanstanden. Dies sei noch als erhebliche Lärmbelästigung zu werten.

AG Frankfurt/M. 33 C 3943/04

Falscher Wasserzähler

Hat ein Versorgungsunternehmen einen Wasserzähler falsch installiert, muss es für die Folgen aufkommen. 20 Jahre lang hatte eine Kundin zuviel bezahlt. Die Firma dürfte sich nicht auf die zweijährige Ausschlussfrist berufen, sie müsse haften, entschied das Gericht: Die Kundin bekam für die gesamte Zeit ihr Geld zurück

AG Buxtehude, 31 C 36/04

Geruchsbelästigung

Ob Mieter den Geruch aus einer benachbarten Imbissbude hinnehmen müssen oder sich erfolgreich dagegen wehren können, hängt von dem Grad der Belästigung ab. Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters. Die Gerüche zogen danach zu 16 Prozent der Jahresstunden in die Wohnung. Zehn Prozent wären nur erlaubt gewesen. Eine Baugenehmigung hätte gar nicht erst erteilt werden dürfen, so die Richter. Daher muss der Imbiss umziehen.

OVwG Niedersachsen, 1 LB 259/04

Begründung der Kündigung

War der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete in Verzug, reicht es zur Angabe des Kündigungsgrundes, wenn der Zahlungsverzug und der gesamte Betrag der rückständigen Miete angegeben sind. Daran ändert sich nichts, wenn der Vermieter der Kündigung zusätzlich einen nicht näher erläuterten Auszug aus dem Mieterkonto beigefügt hat.

BGH Karlsruhe, Az: VIII ZB 31/04

Korrektur möglich

Der Vermieter kann grundsätzlich bei der nachträglichen Erhöhung der Grundsteuer durch das Finanzamt eine schon bezahlte Betriebskostenabrechnung korrigieren und die erhöhten Kosten der Grundsteuer nachträglich umlegen. Das ist auch dann möglich wenn das Mietverhältnis inzwischen nicht mehr besteht.

LG Berlin 62 S 321/04

Schmerzensgeld

Vernachlässigt der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht, haftet er im Schadensfall. So stolperte ein Mieter im Keller über einen Balken, weil die Beleuchtung defekt war und zog sich eine Prellung zu. Es waren sowohl stationäre als auch mehrwöchige ambulante Behandlungen nötig. Das Gericht sprach dem Mieter ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zu.

LG Berlin, Az: 67 S 319/03

Dachschrägen mietfrei?

Die Flächen unter Dachschrägen sind kaum zu nutzen und müssen deshalb auch nicht mitbezahlt werden. Dies kommt auch solchen Mietern zu Gute, die eine Wohnung in Kenntnis der Schrägen gemietet haben. Das Gericht entschied, dass Wohnflächen unter Schrägen bis zu einem Meter Höhe gar nicht und bis zu zwei Metern Höhe nur zur Hälfte zu berücksichtigen sind. Dem Kläger, der sich das Objekt mit der angegebenen Quadratmeterzahl vor Vertragschluss angesehen hatte, brachte das Urteil eine Mietminderung von zehn Prozent.

BGH Karlsruhe, Az: VIII ZR 44/03

Schloss ausgewechselt

Vermieter dürfen während des laufenden Mietverhältnisses nicht das Türschloss des Mieters austauschen. Auch nicht, um ihr Pfandrecht durchzusetzen. Hält der Anwalt des Vermieters diesen nicht davon ab, haftet er für die gesamte verlorene Miete, wenn das Mietverhältnis daraufhin fristlos gekündigt wird. Außerdem: Entzieht der Vermieter durch Austausch des Türschlosses dem Mieter gegen dessen Willen seinen Besitz, handelt er rechtswidrig und macht sich schadenersatzpflichtig.

OLG Koblenz, Az: 5 U 197/03

Nicht vollständig geräumt

Gibt ein Mieter nach dem Ende des Mietverhältnisses die Wohnräume nicht zurück und geschieht dies gegen den Willen des Vermieters, ist er verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Nicht so allerdings, wenn sich der Eigentümer weigert, die Räume zurückzunehmen, weil sie noch nicht vollständig geräumt seien. Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Mieter die Wohnung zurückgegeben. Dies gilt besonders dann, wenn nur einzelne Gegenstände zurückbleiben, die eine weitere Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.

OLG Düsseldorf, Az: I-24 U 49/03

Inklusivmiete erhöhen

Will der Vermieter eine Inklusivmiete erhöhen, kann er im Rahmen der Kappungsgrenze 20 Prozent aufschlagen. In dem entschiedenen Fall war der Mieter zwar der Meinung, der Vermieter könne die Erhöhung von 20 Prozent nur auf die Nettomiete erheben. Das Gericht entschied im Sinne des Vermieters. Bei der Berechnung der Kappungsgrenze sei nicht von der Nettomiete auszugehen, denn unter dem Begriff Miete verstehe man nach dem allgemeinen Sprachgebrauch einen Betrag ohne zusätzlich vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen.

BGH Karlsruhe, Az: VIII ZR 160/03

Instandsetzung vor Schönheitsreparatur

Der Mieter muss die Schönheitsreparaturen nicht unter allen denkbaren Umständen ausführen. Zum Beispiel dann nicht, wenn sie nachweislich wirtschaftlich sinnlos sind. So ließ sich ein Gewerbemieter in seiner Meinung von einem Sachverständigen bestätigen, dass der Vermieter erst umfangreiche Instandsetzungsarbeiten hätte erbringen müssen, bevor Schönheitsreparaturen überhaupt einen Sinn gehabt hätten. Der Anspruch auf Renovierung wird erst dann fällig, wenn die baulichen Voraussetzungen dafür vom Vermieter geschaffen sind, also etwa Bauschäden beseitigt wurden.

KG Berlin 8 U 163/03

Neue Wohnung trotz alter Mietschulden

Der Abschluss eines Mietvertrags kann bis zur letzten Minute heikel sein. Im diesem Fall hatten Vermieter und Mieter offenbar vor der Unterschrift munter geplaudert, wobei der Eindruck entstanden sein muss, der Mieter sei von der solventen Sorte. Erst später kam das böse Erwachen. Noch aus dem Vormietverhältnis gab es Schulden von fast 15.000 Euro, die Verbraucherinsolvenz stand vor der Tür. Solche Informationen dürfte ein Mieter nicht verschweigen, meinte das Gericht, und zwar auch ohne konkrete Nachfrage des Vermieters. Der Eigentümer erwirkte wegen arglistiger Täuschung ein Räumungsurteil.

AG Wedding 15 C 49/03

Betriebskosten bei Leerstand

Die Betriebskosten einer leer stehenden Wohnung trägt der Vermieter. Er darf sie nicht auf die vermieteten Wohnungen umlegen. In diesem Fall hatte es in einer leer stehenden Wohnung einen Rohrbruch gegeben, in dessen Folge die Wasserkosten in die Höhe schnellten. Diese wollte der Eigentümer durch Änderung des Umlageschlüssels auf alle im Haus verbliebenen Mieter abwälzen, was das Gericht untersagte.

AAG Weißenfels, Az: 1 C 127/03

Verwalter ohne Chance

Beschließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Lift in das Haus einbauen zu lassen, wartet der Verwalter der Anlage jedoch nicht auf die Beschlüsse der Eigentümer, sondern vergibt er auf eigene Faust einen Auftrag an einen Handwerker, so kann ihm der Verwaltervertrag gekündigt werden, wenn er trotz des Protestes der Eigentümergemeinschaft nicht einlenkt.

BayerObLG München, Az: 2 Z BR 181/03

Rettungsweg

Drängt eine Stadt einen Hauseigentümer bereits seit Jahren, einen zweiten Rettungsweg für den Innenhofbereich einzurichten und kommt auch später ein Zwangsverwalter des Hauses dem nicht nach, so kann die Kommune den Mietern die Nutzung der Wohnungen mit sofortiger Wirkung untersagen, in einem Fall kam es bereits zu einem Todesfall wegen eines Feuers, das wegen fehlender Rettungswege nicht gelöscht werden konnte.

VerwG Mainz, Az: VII L 423/03

Schlüsselverlust

Wenn ein Mieter ohne Entschuldigungsgründe den Schlüssel nicht herausgeben kann, darf der Vermieter die Kosten für ein neues Schloss verlangen. Der Einwand des Mieters, es hätte niemand versucht, mit Hilfe des verlorenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, reicht allein nicht aus. Das Gericht gab dem Vermieter Recht, dass hiermit noch jederzeit gerechnet werden könne. Daher war der Schadenersatzanspruch des Vermieters berechtigt. Allerdings teilte das Gericht nicht die Meinung des Vermieters hinsichtlich der Schadenshöhe. Für die Schlosserneuerung reiche ein Betrag von 150,00 Euro aus.

AG Münster 48 C 2430/02

Sturmgefahren: Eigentümer haften für Bäume

Wer die Verfügungsgewalt über das Grundstück hat, besitzt die Verkehrssicherungspflicht für die darauf stehenden Bäume. Das bedeutet für Eigentümer, den Baumbestand gegen Windbruch und Windwurf ausreichend sichern zu lassen. Die Grundbesitzer müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Standfestigkeit der auf dem Grundstück stehenden Bäume prüfen. Halten Bäume möglicherweise einem Sturm nicht stand, sind sie zu fällen. Kommen Eigentümer dieser Sicherungspflicht nicht nach, können sie im Schadenfall haftbar gemacht werden. Das trifft besonders dann zu, wenn die Bäume Schäden auf dem Nachbargrundstück oder Beschädigungen von Autos verursachen.

Bundesgerichtshof, Az: V ZR 319/02

Altbausanierung

Wird in einem Altbau in die Speisekammer einer Wohnung ohne Bad eine Dusche installiert, so kann der Vermieter keine Mieterhöhung verlangen. Nach dem Berliner Mietspiegel handelt es sich bei der Maßnahme nicht um die Errichtung eines Bades.

AG Berlin-Mitte, Az: 7 C 517/02

Wegerecht

Wer sich ein Wegerecht auf dem Nachbargrundstück sichert, hat damit keinen Anspruch auf ungehinderte Zufahrt zu seinem Haus. Denn der Nachbar darf den Weg einzäunen und abschließbare Tore aufstellen, auch wenn dadurch der Inhaber des Wegerechts stark behindert wird, weil er nur noch umständlich zu seiner Garage kommt.

OLG Düsseldorf, Az: 4 U 20/02

Verwaltungsrecht

Rückt ein Feuerwehrlöschzug mit acht Personen Besatzung aus, um einen telefonisch gemeldeten Wasserschaden in einer verschlossenen Wohnung in einem 6-Familienhaus zu beheben, so kann der Wohnungsbesitzer zur Kostenerstattung (hier 330 Euro) herangezogen werden, auch wenn sich herausstellt, dass der Schaden nur gering war (Wasser tropfte durch die Decke) und durch Schuld des Wohnungsbesitzers über ihm verursacht wurde.

VGH Baden-Württemberg, Az: 1 S 397/01

Aufzugseinbau

Lässt ein Vermieter in sein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus einen Aufzug einbauen, so kann er die Kosten (hier 140.000 Euro) auf seine Mieter abwälzen. Das Gericht bewertete den Einbau als sinnvolle Investition, gegen die die Mieter nichts einwenden könnten.

LG Hamburg, Az: 333 S 81/01