Wird ein Müllcontainer während eines Sommersturms gegen ein Auto geschleudert, erhält der Besitzer des Wagens meist keinen Schadensersatz vom Hauseigentümer. Geklagt hatte ein Autofahrer aus Lichtenfels. Gegen dessen Nissan war während eines heftigen Sommergewitters ein im Hof eines Miethauses abgestellter Müllcontainer geschleudert worden . Schaden: rund 2.500 Euro. Dafür machte der Kläger aber nicht den Sturm, sondern den Eigentümer des Mietshauses verantwortlich. Der habe es versäumt, den auf vier Rollen stehenden Container ordnungsgemäß zu sichern. Insbesondere sei die Pedalbremse nicht vollständig arretiert gewesen. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Der Hauseigentümer habe keine Verkehrssicherungspflichten verletzt und hafte deshalb nicht für den Schaden am Auto des Klägers. Und das obwohl ein Gutachter festgestellt hat, dass sich der Container bei vollständig gesicherter Bremse nicht losgerissen hätte. Denn bislang habe es bei Sturm keine Unfälle mit dem Abfallgefäß gegeben. Für eine besondere Kontrolle des Containers auf Standfestigkeit bestand deshalb für den Hausbesitzer kein Anlass, urteilte das Gericht .
LG Coburg, 33 S 38/06