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Verwaltungen Edmund Epp

Haus- und Wohnungsverwaltung in Augsburg

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Abweichende Wohnfläche

Veröffentlicht am 10. November 2003 von Edmund Epp

Weist die gemietete Wohnung tatsächlich eine Wohnfläche von 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche auf, ist ein Mangel der Mietsache gegeben.

BGH Karlsruhe, Az: VIII ZR 133/03

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