Weist die gemietete Wohnung tatsächlich eine Wohnfläche von 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche auf, ist ein Mangel der Mietsache gegeben.
BGH Karlsruhe, Az: VIII ZR 133/03
Weist die gemietete Wohnung tatsächlich eine Wohnfläche von 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche auf, ist ein Mangel der Mietsache gegeben.
BGH Karlsruhe, Az: VIII ZR 133/03