Wir sind seit 1985 im Bereich der Haus- und Wohnungsverwaltung tätig. Aufgrund langjähriger Erfahrungen bei der Abwicklung von Altbausanierungen und Gewährleistungspflichten, bei der Abrechnung größerer Versicherungsschäden wie Sturm, Hagel oder Wasser sowie bei der Klärung von Grundstücksgrenzen u. a. können wir eine ausgereifte und individuelle Verwaltung garantieren.
Wir sind den Eigentümern und möglichen Mietern ein präsenter Ansprechpartner. Eine regelmäßige Begehung unserer Anwesen zur Überprüfung sämtlicher gemeinsamer Einrichtungen sowie der Bausubstanz ist selbstverständlich.
Nach gefassten Beschlüssen und in Absprache mit den Verwaltungsbeiräten werden notwendige Reparaturen unverzüglich veranlasst und deren Ausführung überwacht.
Außerdem haben wir weitreichende Erfahrung in der Bau- und Installationsabrechnung und können so auf ein breites Spektrum kompetenter und zuverlässiger Handwerker zurückgreifen.
Verlassen Sie sich auf unsere konstanten Leistungen!
In unserem Verwaltungsbestand befinden sich Häuser mit den unterschiedlichsten Beschaffenheiten. Wir haben die Erfahrung und Routine, nachfolgende Verfahren für eine Eigentümergemeinschaft souverän durchzufechten:
- Gerichtsverfahren für/oder bei ausstehenden Wohngeldern (eidesstattliche Erklärung, Versteigerung, Entziehung des Wohnrechtes)
- Durchsetzung der Hausordnung
- selbstständiges Beweissicherungsverfahren
- Versorgungsanschlussleitungen
- Kanalprüfungen (Kamera)
Natürlich nehmen wir in Absprache mit den Eigentümern bzw. den Beiräten fachkompetente Spezialisten in Anspruch, wie z. B. Anwälte, Architekten, Sachverständige oder Ingenieure.
Großen Wert legen wir natürlich auch auf optimale Geldanlagen. Von uns werden laufende Geldanlagen in vertraglichem Rahmen kurz- und mittelfristig auf den bestmöglichen Stand gebracht.
Wir sind immer bestrebt, die Beiräte, soweit diese es wünschen, in unser Handeln und Tun mit einzubeziehen bzw. wir geben grundsätzlich Informationen umgehend an diese weiter.
Unser Verwaltervertrag richtet sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz, wobei Änderungen im gesetzlichen Rahmen, nach der Teilungserklärung oder nach gefassten Beschlüssen jederzeit möglich sind.
Natürlich setzen wir uns grundsätzlich für Belange der Eigentümer ein.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie fachkompetente Auskünfte? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!