Rettungsweg

Drängt eine Stadt einen Hauseigentümer bereits seit Jahren, einen zweiten Rettungsweg für den Innenhofbereich einzurichten und kommt auch später ein Zwangsverwalter des Hauses dem nicht nach, so kann die Kommune den Mietern die Nutzung der Wohnungen mit sofortiger Wirkung untersagen, in einem Fall kam es bereits zu einem Todesfall wegen eines Feuers, das wegen fehlender Rettungswege nicht gelöscht werden konnte.

VerwG Mainz, Az: VII L 423/03