Verwaltungen Edmund Epp

Haus- und Wohnungsverwaltung in Augsburg

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Altbausanierung

Veröffentlicht am 10. Dezember 2002 von Edmund Epp

Wird in einem Altbau in die Speisekammer einer Wohnung ohne Bad eine Dusche installiert, so kann der Vermieter keine Mieterhöhung verlangen. Nach dem Berliner Mietspiegel handelt es sich bei der Maßnahme nicht um die Errichtung eines Bades.

AG Berlin-Mitte, Az: 7 C 517/02

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