Schmerzensgeld

Vernachlässigt der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht, haftet er im Schadensfall. So stolperte ein Mieter im Keller über einen Balken, weil die Beleuchtung defekt war und zog sich eine Prellung zu. Es waren sowohl stationäre als auch mehrwöchige ambulante Behandlungen nötig. Das Gericht sprach dem Mieter ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zu.

LG Berlin, Az: 67 S 319/03