Verwaltungen Edmund Epp

Haus- und Wohnungsverwaltung in Augsburg

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Mängel zu spät erkannt

Veröffentlicht am 10. Dezember 2002 von Edmund Epp

Der Vermieter kann sich im Nachhinein nicht mehr auf bestehende Mängel berufen, wenn diese in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehalten worden sind, obwohl der Vermieter die Mängel hätte wahrnehmen können.

OLG Düsseldorf, Az: 10 U 184/02

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