Sturmgefahren: Eigentümer haften für Bäume

Wer die Verfügungsgewalt über das Grundstück hat, besitzt die Verkehrssicherungspflicht für die darauf stehenden Bäume. Das bedeutet für Eigentümer, den Baumbestand gegen Windbruch und Windwurf ausreichend sichern zu lassen. Die Grundbesitzer müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Standfestigkeit der auf dem Grundstück stehenden Bäume prüfen. Halten Bäume möglicherweise einem Sturm nicht stand, sind sie zu fällen. Kommen Eigentümer dieser Sicherungspflicht nicht nach, können sie im Schadenfall haftbar gemacht werden. Das trifft besonders dann zu, wenn die Bäume Schäden auf dem Nachbargrundstück oder Beschädigungen von Autos verursachen.

Bundesgerichtshof, Az: V ZR 319/02