Falscher Wasserzähler

Hat ein Versorgungsunternehmen einen Wasserzähler falsch installiert, muss es für die Folgen aufkommen. 20 Jahre lang hatte eine Kundin zuviel bezahlt. Die Firma dürfte sich nicht auf die zweijährige Ausschlussfrist berufen, sie müsse haften, entschied das Gericht: Die Kundin bekam für die gesamte Zeit ihr Geld zurück

AG Buxtehude, 31 C 36/04