Neue Wohnung trotz alter Mietschulden

Der Abschluss eines Mietvertrags kann bis zur letzten Minute heikel sein. Im diesem Fall hatten Vermieter und Mieter offenbar vor der Unterschrift munter geplaudert, wobei der Eindruck entstanden sein muss, der Mieter sei von der solventen Sorte. Erst später kam das böse Erwachen. Noch aus dem Vormietverhältnis gab es Schulden von fast 15.000 Euro, die Verbraucherinsolvenz stand vor der Tür. Solche Informationen dürfte ein Mieter nicht verschweigen, meinte das Gericht, und zwar auch ohne konkrete Nachfrage des Vermieters. Der Eigentümer erwirkte wegen arglistiger Täuschung ein Räumungsurteil.

AG Wedding 15 C 49/03