Ermächtigung zur Mieterhöhung

Der Eigentümer eines Grundstücks kann den Käufer ermächtigen, ein vom Noch-Eigentümer geltend gemachtes Mieterhöhungsverlangen schon vor Eigentumsumschreibung im eigenen Namen weiter zu verfolgen.

LG Berlin, Az: 65 S 126/03