Wegerecht

Wer sich ein Wegerecht auf dem Nachbargrundstück sichert, hat damit keinen Anspruch auf ungehinderte Zufahrt zu seinem Haus. Denn der Nachbar darf den Weg einzäunen und abschließbare Tore aufstellen, auch wenn dadurch der Inhaber des Wegerechts stark behindert wird, weil er nur noch umständlich zu seiner Garage kommt.

OLG Düsseldorf, Az: 4 U 20/02